Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ”Hans Clausen Fotografie”. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht / Nutzungsrecht / Veröffentlichungsrecht / Persönlichkeitsrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf, Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
5. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

6. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
7. Für die Firma Hans Clausen Fotografie ist es wichtig, Bilder von Fotoshootings zu veröffentlichen, damit eventuelle Auftraggeber sich von der Qualität der Arbeiten überzeugen können. Die Veröffentlichungsrechte im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere im Internetauftritt (Website, Facebook und ähnlich) und auf Flyern und Plakaten gelten als erteilt, solange dem Fotografen kein schriftlicher Widerspruch vorliegt. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf besonderer Absprache!
8. Hans Clausen Fotografie darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung der des Unternehmens dient.

 

9. Haben die Auftraggeber bei einer Hochzeitsreportage der Veröffentlichung nicht widersprochen werden sie auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird Hans Clausen Fotografie von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
2. Das Honorar ist sofort nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.Die Rechnungsstellung erfolgt bei Übergabe der Fotos des ursprünglichen Fototermins. Sollte das Brautpaarshooting aufgrund der schlechten Wetterlage zu einem späteren Zeitpunkt unentgeltlich nachgeholt werden, hat das keine aufschiebende Wirkung auf die Rechnungserstellung bzw. Zahlungsfrist. Die nach der Fertigstellung der Fotos zeitverzögerte Auslieferung eines Fotobuches und der Ausdruck der vertraglich vereinbarten Bilder haben ebenfalls keine aufschiebende Wirkung der Rechnungserstellung bzw. der Zahlungsfrist. 

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Wünsche bezüglich der Gestaltung der Fotos gegeben, ist der Fotograf in der Wahl und Ausführung hinsichtlich der Bildauffassung und künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Reklamationen sind diesbezüglich ausgeschlossen.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen der vereinbarten Leistungen, so hat er eventuell entstehende Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Fotografen und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.     

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierung des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung wie folgt fällig: In Höhe von 20% bis 7 Tage vor dem Fotoshooting. In Höhe von 60% bei 0 - 6 Tage vor dem Fotoshooting. Eine eventuelle Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet.

 

4. Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. Bsp. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, einen Auftrag oder Workshop auszuführen, sind Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen ausgeschlossen. Bei einem Fotoshooting bemüht sich der Auftragnehmer, einen Ersatz zu finden, übernimmt aber keine Garantie einer erfolgreichen Suche. Sollte kein Ersatz gefunden werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Fotoshooting zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen am selben Ort nachzuholen. Sollte der Umfang des neuen Shootings geringer ausfallen, wird der Preis entsprechend reduziert.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Zustimmung gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte als erteilt.                                             
2. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks, DVD oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet Hans Clausen Fotografie keinen Ersatz.
3. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

IX. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Hans Clausen Fotografie erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Honorars zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.           

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Hans Clausen Fotografie.      

Gerichtsstand ist Flensburg.

 

Steinbergkirche, 04.03.2016